Xebios Diagnostics
COVID-19 Test- & Schutzausrüstung
COVID-19 Pool-Testing: testen Sie bis zu
30 Mitarbeiter mit einem Kit!
Die einfache, schnelle, flächendeckende und
preiswerte COVID-19 Testung Ihrer Belegschaft.
COVID-19 Pool-Testing-Kit
für Unternehmen und Einrichtungen
Zeigen Sie Corporate Social Responsibility
Xebios bietet als erster Anbieter sein COVID-19 Pool-Testing-Kit speziell für die unternehmensweite COVID-19 Testung an. Durch das Zusammenführen von 10 bis 30 Proben, entstehen die Kosten für eine individuelle Testung nur bei einer tatsächlichen Infektion eines der getesteten Mitarbeiter.
Ihre Vorteile:
- Testkonzept speziell entwickelt für Personen ohne Krankheitsanzeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen (sog. asymptomatische Personen)
- Lückenlose Testung Ihrer Belegschaft auf SARS-CoV-2 (COVID-19)
(Lesen hier mehr zur präventiven Teststrategie) - Sicherung des laufenden Betriebs und Minimierung quarantänebedingter Betriebsausfälle durch präventive Teststrategie
- Ermöglicht ggf. die Reduzierung von vorbeugenden Maßnahmen, die die Betriebsabläufe behindern (z.B. spezielle Schichtplanungen, Trennwände, stillgelegte Arbeitsplätze)
- Verringerung der Krankenstände durch verunsicherungsbedingte Abwesenheit Ihrer Mitarbeiter
- Zeigen Sie Corporate Social Responsibility durch pro-aktive Pandemie-Prävention
- Geringe Kosten zwischen 4,- € und 12,- € pro Mitarbeiter
- Durchführung der Laboranalytik durch unseren Laborpartner ifp – Institut für Produktqualität GmbH, Berlin
Methode
Methodik des Pooltests
- Die Einteilung der Pools ist eine wichtige Entscheidung.
- Alle Mitarbeiter in einem Pool mit positivem Befund sind zwingend unverzüglich individuell zu testen.
- Diejenigen in einem Pool mit negativem Befund nicht.
- Es kann sich also anbieten, Ihre Mitarbeiter in mehrere kleinere Pools einzuteilen. Es müssen mindestens 10 Swabs pro Pool genommen werden, maximal können es 30 sein.
- Um ohne zeitlichen Verzug die individuelle Nachtestung durchführen zu können, sollte immer ein Individual Retesting Kit vorgehalten werden.
- Unsere Empfehlung: Aus organisatorischen und logistischen Gründen empfiehlt es sich die Einzelabstriche zusammen mit den Poolabstrichen zu nehmen und diese gemeinsam an das Labor zu schicken. Dieses Vorgehen bietet Ihnen schnellstmögliche Klarheit im Falle einer Infektion. Sowohl die Untersuchung, als auch die Berechnung der Individualproben erfolgt nur im Falle eines Positiven Poolergebnisses. Falls Sie die Individualabstriche nicht mit abnehmen möchten, sollten Sie immer ein Individual-Retesting-Kit vorhalten, damit Sie im Falle eines Positivbefundes für den Pool sofort reagieren und die einzelnen Mitarbeiter nach-testen können!
Produkte
COVID-19 Pool-Testing-Kits
COVID-19 Combi-Testing-Kit
für bis zu 30 Proben
210,- EUR
zzgl. 19,- EUR Logistikpauschale
zzgl. 55,- EUR Prüfpauschale pro tatsächlich eingesendeter Individual-Probe.
COVID19-Combi-Testing-Kit für bis zu 30 Proben
INHALT:
- 30 Oropharyngeal-/Rachen- Abstrichtupfer
- 1 Sammelbehälter (bzw. 30 Röhrchen) für die Abstrichtupfer mit Virustransportnährmedium
- 1 Thermobox für den Versand des Sammelbehälters/der Röhrchen an das ifp – Institut für Produktqualität
- Probenbegleitschein des ifp – Institut für Produktqualität
- Barcode-Labels des ifp – Institut für Produktqualität für Probenkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Verfahrensbeschreibung inkl. Anleitung für die Abnahme des Rachenabstrichs
- Pooldatenblatt für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit
- UPS-Label für den den Versand (die Abholung) der Thermobox an das ifp – Institut für Produktsicherheit
- 30 Röhrchen (für Einzeltestungen) für die Abstrichtupfer mit Virustransportnährmedium
Produktdatenblätter:
- Glucose-Lactalbumin-Yeast Virus Transportation Medium (GLY) / 20ml Flasche (Bestandteil des Pool-Testing-Kit) | Art.Nr.: 70-2025
- Glucose-Lactalbumin-Yeast Virus Transportation Medium (GLY) / 3ml Röhrchen (Bestandteil des Retesting-Kit) | Art.Nr.: 60-2025
- Rachenswab / Flocked Sampling Swab for Oropharyngeal Samples (Bestandteil beider Kits) | Art.Nr.: 95-1021
COVID19-Combi-Testing Kit für bis zu 30 Proben 210,- EUR
zzgl. 19,- EUR Logistikpauschale
COVID-19 Pool-Testing-Kit
für 10 bis 30 Proben
120,- EUR
zzgl. 19,- EUR Logistikpauschale
COVID19-Pool-Testing-Kit für bis zu 30 Proben
INHALT:
- 30 Oropharyngeal-/Rachen- Abstrichtupfer
- 1 Sammelbehälter (bzw. 30 Röhrchen) für die Abstrichtupfer mit Virustransportnährmedium
- 1 Thermobox für den Versand des Sammelbehälters/der Röhrchen an das ifp – Institut für Produktqualität
- Probenbegleitschein des ifp – Institut für Produktqualität
- Barcode-Labels des ifp – Institut für Produktqualität für Probenkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Verfahrensbeschreibung inkl. Anleitung für die Abnahme des Rachenabstrichs
- Pooldatenblatt für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit
- UPS-Label für den den Versand (die Abholung) der Thermobox an das ifp – Institut für Produktsicherheit
Produktdatenblätter:
- Glucose-Lactalbumin-Yeast Virus Transportation Medium (GLY) / 20ml Flasche (Bestandteil des Pool-Testing-Kit) | Art.Nr.: 70-2025
- Rachenswab / Flocked Sampling Swab for Oropharyngeal Samples (Bestandteil beider Kits) | Art.Nr.: 95-1021
COVID19-Pool-Testing Kit für
10 bis 30 Proben: 120,- EUR
zzgl. 19,- EUR Logistikpauschale
COVID-19 Individual-Retesting-Kit
für 10 bis 30 Proben
99,- EUR
zzgl. 19,- EUR Logistikpauschale
zzgl. 55,- EUR Prüfpauschale pro tatsächlich eingesendeter Individual-Probe.
COVID19-Individual-Retesting-Kit für bis zu 30 Proben
INHALT:
- 30 Oropharyngeal-/Rachen- Abstrichtupfer
- 1 Sammelbehälter (bzw. 30 Röhrchen) für die Abstrichtupfer mit Virustransportnährmedium
- 1 Thermobox für den Versand des Sammelbehälters/der Röhrchen an das ifp – Institut für Produktqualität
- Probenbegleitschein des ifp – Institut für Produktqualität
- Barcode-Labels des ifp – Institut für Produktqualität für Probenkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Verfahrensbeschreibung inkl. Anleitung für die Abnahme des Rachenabstrichs
- Pooldatenblatt für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit
- UPS-Label für den den Versand (die Abholung) der Thermobox an das ifp – Institut für Produktsicherheit
- Im Falle der COVID19-Individual-Retesting-
Kits wird die Prüfpauschale in Höhe von 55,- EUR wird nur für die Abstrichproben berechnet, die in einem Röhrchen mit Virustransportnährmedium an das ifp – Institut für Produktqualität verschickt werden
Produktdatenblätter:
- Glucose-Lactalbumin-Yeast Virus Transportation Medium (GLY) / 3ml Röhrchen (Bestandteil des Retesting-Kit) | Art.Nr.: 60-2025
- Rachenswab / Flocked Sampling Swab for Oropharyngeal Samples (Bestandteil beider Kits) | Art.Nr.: 95-1021
COVID19-Individual-Retesting-Kit
für 10 bis 30 Proben – 99,- EUR
ggf. zzgl. 55,- EUR Prüfpauschale pro eingesendeter Individual-Probe
zzgl. 19,- EUR Logistikpauschale
Unsere Empfehlung: Halten Sie immer ein Individual-Retesting-Kit vor, damit Sie im Falle eines Positivbefundes für den Pool sofort reagieren und die einzelnen Mitarbeiter nach-testen können!
PSA-Kit zur Probenahme
19,50 EUR
PSA-Kits zur Probenahme
INHALT:
- Einwegkitel
- Faceshield
- FFP2-Maske
- 4 Paar Einmalhandschuhe
- Entsorgungsbeutel
PSA-Kits zur Probenahme – 19,50 EUR
FFP 2 NR - Mask
ab 2,70 EUR / Stück
Staffelpreis je nach Abnahmemenge (Verpackungseinheiten = 5 Stück / Beutel)
FFP2 NR - Mask
Die in Deutschland hergestellte Halbmaske umschließt Mund und Nase und schützt beim Einatmen gegen Feinstäube, wässrigen und öligen Aerosolen, lungengängigen Stäuben, Flüssigkeitsnebeln und Atemwegsviren.
- FFP2 NR Maske
(Modell: A011138 / CE 2163) - Gesamtleckage: ≤ 8,00%
- Filterdurchlass: ≤ 6,00%
(Symbolfoto unten)
Preisstaffel auf Anfrage.
FFP2 NR – Zertifizierte Maske (5 Masken je Beutel)
Details:
MSF-Mask Type II R
ab 0,15 EUR / Stück
Staffelpreis je nach Abnahmemenge (Verpackungseinheiten = 40 Stück / Paket)
MSF-Mask (Type II R)
Medizinische Einweg-Gesichtsmaske mit eingekapselter verstellbarer Nasenstange.
Ist für Brillenträger geeignet.
- MSF-Mask – Type II R according to EN 14683:2019
- medizinische Einwegmaske; 40 Stk/Karton
Unsere Empfehlung: Halten Sie immer ein Individual-Retesting-Kit vor, damit Sie im Falle eines Positivbefundes für den Pool sofort reagieren und die einzelnen Mitarbeiter nach-testen können!
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.
Anwendung
Um Ihnen die Testung so einfach, sicher und zuverlässig wie möglich zu machen, haben wir ein spezielles Pool-Testing-Kit zusammengestellt, das Sie vor Ort anwenden und bei unserem Laborpartner – dem IFP in Berlin – auswerten lassen können. Die Ergebnisse liegen Ihnen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Proben im Labor vor.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an der Corona-Testung auf freiwilliger Basis stattfindet, ein Weisungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht.
Öffnen Sie Ihr COVID-19 Pool-Testing-Kit für Unternehmen / Einrichtungen.
Rachenabstrich vom Betriebsarzt oder gemäß der beiliegenden Anleitung abnehmen lassen.
ACHTUNG: Geeignete Schutzausrüstung verwenden!
Sammeln Sie die an der Sollbruchstelle abgetrennten Swabs mit den Abstrichen im Sammelbehälter mit dem Virustransportnährmedium.
(Beim Individual-Retesting-Kit entsprechend in jeweils einem Röhrchen)
Den Sammelbehälter (beim Individual-Retesting-Kit: das Röhrchen) fest verschließen.
Jeweils ein Barcode-Etikett auf Sammelbehälter (das / die Röhrchen) Pooldatenblatt und Probenbegleitschein kleben.
Das Pooldatenblatt (Xebios) dient zur Erfassung / Zuordnung der Testung intern (bei Ihnen), während der Probenbegleitschein (ifp) an das Labor geht.
Sammelbehälter (das / die Röhrchen) in die Thermobox einführen, die Thermobox mit dem zugehörigen Deckel verschließen und diesen mit Klebeband befestigen.
Bevor Sie die Probe Verpacken melden Sie diese bitte online unter covid19.xebios.de/probenanmeldung an.
Thermobox (und / oder Röhrchen) in die dafür vorgesehene Umverpackung einfügen und auch diese mit Klebeband verkleben. Versandetikett (UPS) und Versandhülle mit eingelegtem Probenbegleitschein für den Versand außen anbringen.
Sofort beim nächsten UPS-Shop abgeben oder die Abholung online einen Tag vor der Testung anmelden.
Detailinformationen & Downloads
Produktdatenblätter:
- Glucose-Lactalbumin-Yeast Virus Transportation Medium (GLY) / 20ml Flasche (Bestandteil des Pool-Testing-Kit) | Art.Nr.: 70-2025
- Glucose-Lactalbumin-Yeast Virus Transportation Medium (GLY) / 3ml Röhrchen (Bestandteil des Retesting-Kit) | Art.Nr.: 60-2025
- Rachenswab / Flocked Sampling Swab for Oropharyngeal Samples (Bestandteil beider Kits) | Art.Nr.: 95-1021
Präventive Teststrategie
- In den meisten Ländern besteht eine Meldepflicht bei positiven Befunden von SARS-CoV-2 durch das ausführende Labor (Deutschland: 24-Stundenfrist, namentliche Meldung durch das ausführende Labor). Zudem sind bei einem positiven Befund für den Pool unverzüglich Einzeltestungen durchzuführen.
- Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, Ihre Belegschaft für die Testungen in mehrer Gruppen (“Pools”) einzuteilen, wobei sich für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit ein Pooling von Mitarbeitern aus unterschiedlichen betriebsnotwendigen Funktionen/Schichten anbietet.
- Im Falle eines positiven Testergebnisses für einen Pool sind die darin enthaltenen Mitarbeiter umgehend unter Quarantäne zu stellen und schnellstmöglich die erforderliche Einzeltestung durchzuführen. Die schnellstmögliche Realisierung ist möglich, wenn ein COVID-19 Individual-Retesting-Kit (Artikelnummern: 60-2025 & 95-1021) vorgehalten wird – In diesem Fall:
- können die Einzelabstriche ohne zeitliche Verzögerung vorgenommen werden
- muss die Quarantänemaßnahme für alle nicht infizierten Mitarbeiter nur kurzfristig aufrecht erhalten werden
- die Meldung an das Gesundheitsamt kann bei Vorliegen der Ergebnisse der Einzeltestung für alle tatsächlich nicht infizierten Mitarbeiter verhindert werden, da der konkrete Einzelfall gemeldet werden kann (24 Stundenfrist in Deutschland!)
- Das Pooling von bis zu 30 Proben in einem Pool kann die Testkapazitäten mit vorhandener Laborausstattung und Test-Kits erhöhen und bestimmt positive Proben mit hinreichender diagnostischer Genauigkeit. Grenzwertig positive Einzelproben können in großen Pools unter die Nachweisgrenze fallen [Becker et. al 2020].
- Unter Berücksichtigung dessen und der Inkubationszeiten von SARS-CoV-2 empfehlen wir die Testung einmal innerhalb von 7 Tagen zu wiederholen – Eine regelmäßige Wiederholung der Testungen erhöht den präventiven Effekt der Maßnahme.
- Aufgrund der Zustellungszeiten der Versanddienstleister empfehlen wir die Testungen Montags bis Donnerstags durchzuführen, um wochenendbedingte Verzögerungen der Auswertung zu vermeiden.
- Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an der Corona-Testung auf freiwilliger Basis stattfindet, ein Weisungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht. Bitte beachten Sie unsere weitergehenden rechtlichen Hinweise.
Weitergehende rechtliche Hinweise
Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer anlasslos einen Corona-Test verlangen?
Nein, ein solches Recht besteht nicht. Letztlich sind die ärztlichen Vorgaben bei der Prävention und Behandlung des Coronavirus maßgeblich. Regelmäßig bedarf es vor einem Test auf das Coronavirus einer dahingehenden ärztlichen Entscheidung. Hierbei handelt es sich um einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann diesem Test freiwillig zustimmen, wobei die Zustimmung dokumentiert werden sollte.
Hat der Arbeitgeber jedoch einen begründeten Verdacht, dass eine Infektion mit dem Coronavirus stattgefunden hat, kann der Arbeitgeber die Vorlage eines ärztlichen, ggf. amtsärztlichen Attests begehren oder eine betriebsärztliche Untersuchung verlangen (so Sagan/Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1113).
Wenn tatsächlich ein dringender Verdacht auf eine Corona-Viruserkrankung bestehen sollte, sollte als erstes die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden, während der betroffene Mensch sich getrennt von allen anderen aufhält bis ein – möglichst separater – Transport zu einer Stelle, die Covid-19-Tests durchführt, organisiert ist.
Eine Anordnung auf Durchführung eines Corona Tests dürfen nur die zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG anordnen. Die Rechtsgrundlage zu einem solchen Eingriff ergibt sich aus § 25 Abs. 3 IfSG:
(1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit.
(2) Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der Ermittlungen im Hinblick auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit erforderliche Befragung in Bezug auf die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit unmittelbar an eine dritte Person, insbesondere an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet.
(3) Die in Absatz 1 genannten Personen können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden,
- Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, sowie
- das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.
Darüber hinausgehende invasive Eingriffe sowie Eingriffe, die eine Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. Die bei den Untersuchungen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden.
Unsere Verfahren zur Herstellung, Lagerung und Leistungsprüfung unserer Produkte erfüllen die Anforderungen der ISO 11133 bzw. der Ph. Eur. und orientieren sich an der Good Manfacturing Practice (GMP) – wir messen uns daran, den hohen Qualitätsansprüchen unserer Kunden jederzeit gerecht zu werden.
- Die Analyse der Swabs mittels PCR-Methode erfolgt durch unseren Laborpartner, das ifp – Institut für Produktqualität GmbH, Berlin.
- Unser Qualitätsmanagement-System ist nach ISO 9001 zertifiziert. Unsere Produkte werden in Konformität mit der Richtlinie 98/79/EG über In-Vitro-Diagnostika (IVD-Richtlinie) hergestellt.
- Unsere Qualitätslenkungsverfahren und Leistungsprüfungen beinhalten umfassende Qualitätskontrollen für die Sterilität, die Stabilität / Haltbarkeit, die mikrobiologische Leistungsfähigkeit und die physikalischen Eigenschaften unserer Produkte.
Kontakt & Support
Kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen rund um unsere Produkte oder ein individuelles Angebot für größere Mengeneinheiten. Unser Team ist für Sie sowohl telefonisch, als auch per E-Mail erreichbar. Eine erste unverbindliche Anfrage können Sie auch über das untenstehende Kontaktformular abschicken.